Rechtsprechung
VG Oldenburg, 18.09.2002 - 7 B 3625/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 FeV; § 14 FeV; § 46 FeV
Alkohol; Betäubungsmittel; Cannabis; Drogenmissbrauch; Drogenscreening; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Marihuana; regelmäßiger Konsum; ärztliches Gutachten - archive.org
Drogen - Cannabis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 18.09.2002 - 7 B 3625/02
- OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 12 ME 700/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VG Oldenburg, 18.09.2002 - 7 B 3625/02
Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378 ff.) ist die einmalige monatliche Einnahme von Cannabis lediglich ein gelegentlicher Konsum im Sinne der Anlage 4 Ziff. 9 zur FeV.Das BVerfG hat im Beschluss vom 20. Juni 2002 (- 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 ) unter Auswertung eingeholter Gutachten und anderer sachverständiger Äußerungen festgestellt, dass die körperlich-geistige Leistungsfähigkeit des Konsumenten in der Regel dann dauerhaft fahreignungsrelevant abgesenkt ist, wenn "über einen längeren Zeitraum erheblicher Drogenmissbrauch geübt worden ist." In dem vom BVerfG eingeholten über das Internet abrufbaren Gutachten von Prof. Dr. Berghaus (…vgl. a.a.O. www.bverfg.de, Rz. 33) ist ausgeführt, dass es an einer allgemein anerkannten Definition des Begriffes "regelmäßiger Einnahme" fehle.
- VG Oldenburg, 17.02.2004 - 7 B 454/04
Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Fahreignung
Nur dann führt dieser Betäubungsmittelkonsum zu einer Beeinträchtigung der für die Verkehrssicherheit bedeutsamen Fähigkeiten (vgl. auch bereits VG Oldenburg, Beschluss vom 18. September 2002 - 7 B 3625/02 - ; offen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 2002 - 12 ME 700/02 - ).